Investition

#Definition betriebswirtschaftlich (nach Wöhe):

Unter einer Investition versteht man die Verwendung finanzieller Mittel für:

  • Sachvermögen (z. B. Maschinen, Vorräte)
  • immaterielles Vermögen (z. B. Patente, Lizenzen) oder
  • Finanzanlagen (z. B. Wertpapiere, Beteiligungen).
#daraus abgeleiteter Zweck:
  • Ersatzinvestition (z. B. Ersatz für abgenutzten Vermögensteil)
  • Erweiterungsinvestition (z. B. Kapazitätserhöhung)
  • Rationalisierungsinvestition ( z. B. Verbesserung vorhandener Technik)

#Definition haushaltsrechtlich § 60 Nr. 22 KomHKVO:

Verwendung von Finanzmitteln für die Veränderung des Bestandes längerfristig dienender Güter des immateriellen Vermögens und des Sach- und Finanzvermögens, wobei geringwertige Vermögensgegenstände unberücksichtigt bleiben.

D. h. unter Investitionen werden Veränderungen des Anlagevermögens im Sinne des § 47 KomHKVO verstanden, die der dauernden Aufgabenerfüllung dienen.

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