Investition
#Definition betriebswirtschaftlich (nach Wöhe):
Unter einer Investition versteht man die Verwendung finanzieller Mittel für:
- Sachvermögen (z. B. Maschinen, Vorräte)
- immaterielles Vermögen (z. B. Patente, Lizenzen) oder
- Finanzanlagen (z. B. Wertpapiere, Beteiligungen).
#daraus abgeleiteter Zweck:
- Ersatzinvestition (z. B. Ersatz für abgenutzten Vermögensteil)
- Erweiterungsinvestition (z. B. Kapazitätserhöhung)
- Rationalisierungsinvestition ( z. B. Verbesserung vorhandener Technik)
#Definition haushaltsrechtlich § 60 Nr. 22 KomHKVO:
Verwendung von Finanzmitteln für die Veränderung des Bestandes längerfristig dienender Güter des immateriellen Vermögens und des Sach- und Finanzvermögens, wobei geringwertige Vermögensgegenstände unberücksichtigt bleiben.
D. h. unter Investitionen werden Veränderungen des Anlagevermögens im Sinne des § 47 KomHKVO verstanden, die der dauernden Aufgabenerfüllung dienen.